Die wohl älteste Vorschrift für Flaggen ist aus dem Jahre 1270 
 
  
 
  Ein jeder unserer Bürger soll einen roten Flögel 
  führen. Wer das nicht macht, soll es mit drei 
  Silbertalern büßen. Ausgenommen, wenn er 
  den Flögel wegen einer Gefahr niederholt. 
  Wenn ein Unbefugter einen roten Flögel führt,
  wird er mit der gleichen Strafe bedacht.
 
  
 
  Beispiele für die Beflaggung verschiedener Schiffstypen
 
  
 