Die wohl älteste Vorschrift für Flaggen ist aus dem Jahre 1270

Vorschrift

Ein jeder unserer Bürger soll einen roten Flögel führen. Wer das
nicht macht, soll es mit drei Silbertalern büßen. Ausgenommen, wenn
er den Flögel wegen einer Gefahr niederholt. Wenn ein Unbefugter
einen roten Flögel führt, wird er mit der gleichen Strafe bedacht.

Flögel

Beispiele für die Beflaggung verschiedener Schiffstypen

Galeone

Klipper


Frachtschiff


Schlepper


Raddampfer



Rettungskreuzer

Brummelhaken
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